Tierschutz

Tierschutz

Unsere Wissenschaft ist eng verbunden mit ethischen Überlegungen und gesetzlichen Vorgaben zum Schutz der Tiere. Vor der Durchführung eines Tierversuchs erfolgt stets eine Abwägung zwischen dem zu erwartenden Erkenntnisgewinn und der zu erwartenden Belastung für das Tier. Die Belastung ist dabei auf das geringstmögliche Maß zu beschränken. Erst dann kann ein Tierversuch als „ethisch vertretbar“ gelten. Diese Vorschriften, zusammen mit unseren internen Standards und unserem Bekenntnis zum 4R-Prinzip, leiten unser Handeln und sichern die hohe Qualität und Verantwortlichkeit unserer Forschung. 

Recht

Strenge Vorschriften regeln in Deutschland die tierexperimentelle Forschung wie kaum einen anderen Bereich der Tierhaltung und -nutzung (Tierschutzgesetz, Tierschutz-Versuchstierverordnung, Versuchstiermeldeverordnung, Richtlinie 2010/63/EU). Jeder Tierversuch an einem Wirbeltier oder Kopffüßer ist genehmigungspflichtig. Die Behörden überprüfen in jedem Einzelfall die Unerlässlichkeit und ethische Vertretbarkeit des Tierversuchs und ob die angestrebten Erkenntnisse auch auf andere Weise gewonnen werden können. Sowohl für die Haltung unserer Tiere als auch für die Durchführung der Tierversuchen ist eine vorherige Genehmigung der zuständigen Behörde erforderlich.

4R

Um hohe ethische Standards und wissenschaftlichen Fortschritt in Einklang zu bringen folgen Tierversuche und Tierhaltung dem sogenannten 3R-Prinzip. "Replace" bedeutet Tierversuche, wo immer möglich, durch alternative Methoden zu ersetzen. "Reduce" bezieht sich auf die Minimierung der Anzahl von Tieren, die für Experimente benötigt werden. "Refine" bedeutet Methoden und Haltungsbedingungen zu verbessern um die mögliche Belastung der Versuchstiere zu reduzieren. Die Max Planck Gesellschaft hat sich in Ihrem White Paper zusätzlich zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Tieren verpflichtet, "Responsibility", dem vierten R. Haltung, Zucht und Forschung erfolgen stets unter Berücksichtigung der „Best-Practice-Standards“ und der 4R-Prinzipien der MPG,

Tierschutzbeauftragte

Die Hauptaufgabe der Tierschutzbeauftragten ist es, Tierwohl und hohe Tierschutzstandards an unserem Institut sicherzustellen. Tierschutzbeauftragte sind weisungsfrei und vermitteln dabei zwischen der Behörde und Versuchsdurchführenden sowie den mit der Pflege, Versorgung und Behandlung der Versuchstiere betrauten Personen. Unsere Tierschutzbeauftragte ist praktisch den ganzen Tag im Einsatz: Sie berät und unterstützt von der ersten Planung von Tierversuchen über das Erstellen von Tierversuchsanträgen bis hin zur Durchführung der Tierversuche. Zudem übernimmt sie die lokale Kontrolle der tierexperimentellen Arbeiten und der Tierhaltung am Institut, sodass alles reibungslos und optimal abläuft.

Tierschutzausschuss

​​Der Tierschutzausschuss ist ein unabhängiger interner Ausschuss, der Wissenschaftler und Mitarbeiter im Hinblick auf das Wohlergehen der Tiere berät und die Tierschutzbeauftragte unterstützt. Er besteht bei uns aus Tierpfleger*innen, verschiedenen Wissenschaftler*innen, Technischen Assistent*innen, Biolog*innen und Tierärzt*innen. Ein Tierschutzausschuss ist i​n Einrichtungen, die Tierversuche durchführen, gesetzlich vorgeschrieben. Unser Tierschutzausschuss trifft sich regelmäßig zu aktuellen Themen am Institut und unterstützt insbesondere den gelebten Tierschutz, die Kommunikation sowie die Umsetzung der 4R.

Behördliche Aufsicht

Die für unsere Genehmigungen und regelmäßige Kontrolle zuständige Behörde ist das Regierungspräsidium Darmstadt. Die Amtstierärzt*innen prüfen jeden Antrag auf Genehmigung zur Durchführung von Tierversuchen. Dabei werden sie von einer ehrenamtlichen und unabhängigen Sachverständigen-Kommission ("Tierversuchskommission") unterstützt. Bei den Kontrollen vor Ort werden sowohl die Versuchsvorhaben als auch die Tierhaltung überprüft.

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